Familienrechtliche Verfahren berühren das Innerste. Ich begleite Sie sachlich, diskret und mit dem nötigen Verständnis für die Situation.
Beratung und Begleitung in familiären Rechtsfragen
Wenn eine Ehe scheitert oder familiäre Konflikte eskalieren, stehen oft komplexe rechtliche und emotionale Fragen gleichzeitig im Raum. Ich berate Sie zu allen Aspekten des Familienrechts – von der außergerichtlichen Einigung bis zur Vertretung vor dem Familiengericht.
Scheidung & Trennung
Die Scheidung selbst ist in Deutschland als Scheidungsmonopol der Anwälte geregelt – mindestens einer der Ehegatten muss anwaltlich vertreten sein. Ich begleite Sie durch den gesamten Scheidungsprozess, erläutere Ihre Rechte und Pflichten und helfe Ihnen, faire Ergebnisse zu erzielen – auch wenn die Umstände schwierig sind.
Sorgerecht & Umgangsrecht
Die Frage, wer die Kinder betreut und wie der Umgang geregelt wird, ist häufig die emotionalste des gesamten Trennungsverfahrens. Mein Ziel ist es, einvernehmliche Lösungen zu finden und, wenn nötig, Ihre Position vor dem Familiengericht klar zu vertreten.
Unterhalt
Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhaltsvorschuss – die Unterhaltsberechnung ist komplex und von vielen individuellen Faktoren abhängig. Ich prüfe Ihren Anspruch, berate Sie zur realistischen Erwartung und setze Ihre Rechte durch.
Eheliches Güterrecht
Was gehört wem? Welche Vermögenswerte sind beim Scheitern der Ehe auszugleichen? Die Frage des Zugewinnausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung ist oft ein zentraler Teil des Trennungsverfahrens.
Verfahrenspflegschaft & Verfahrensbeistandschaft
Seit vielen Jahren übernehme ich Verfahrenspflegschaften in Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten sowie Verfahrensbeistandschaften in Kindschaftssachen. In dieser Funktion vertrete ich die Interessen von Betroffenen, die sich selbst nicht ausreichend äußern können.
Mein Leistungsumfang im Familienrecht
- Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Sorgerecht, gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht
- Umgangsrecht und Umgangsregelungen
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen
- Verfahrenspflegschaft / Verfahrensbeistandschaft
- Beratung zur Vermeidung von Gerichtsverfahren
Hinweis: In Scheidungsverfahren kann auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (VKH) gewährt werden, wenn die finanziellen Voraussetzungen vorliegen. Sprechen Sie mich gerne darauf an.