Rechtsgebiet

Strafrecht & Strafverteidigung

Eine Beschuldigung kann jeden treffen. Entscheidend ist, wer an Ihrer Seite steht.

Zuverlässige Begleitung in Strafverfahren

Wenn Sie als Beschuldigter in ein Ermittlungsverfahren geraten, beginnt die entscheidende Phase oft lange vor der Hauptverhandlung. Aussagen bei der Polizei, Schreiben der Staatsanwaltschaft, Ladungen zum Verhör – all das erfordert frühzeitiges anwaltliches Handeln. Ich begleite Sie von Beginn an.

Ermittlungsverfahren

Bereits im Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwaltschaft können meine Beratung und Begleitung entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und wenden Sie sich zunächst an einen Anwalt – bevor Sie Angaben machen.

Strafverteidigung vor Gericht

Im Strafprozess verteidige ich Ihre Interessen vor dem Amtsgericht, Landgericht und den Berufungsinstanzen. Dabei geht es nicht nur um die Frage schuldig oder nicht schuldig – oft ist eine angemessene Strafe oder eine Einstellung des Verfahrens das realistische und erstrebenswerte Ziel.

Pflichtverteidigung

Seit vielen Jahren bin ich als Pflichtverteidiger tätig und vertrete Mandanten, denen das Gericht einen Verteidiger beiordnet hat. Diese Mandate nehme ich mit dem gleichen Engagement an wie Wahlmandate.


Mein Leistungsumfang im Strafrecht

  • Beratung bei polizeilicher Vorladung oder Hausdurchsuchung
  • Akteneinsicht und Beurteilung der Beweislage
  • Begleitung zu Vernehmungen
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision)
  • Pflichtverteidigungen auf gerichtliche Beiordnung
  • Verfahrenseinstellungen nach §§ 153, 153a StPO

Wichtig: Im Strafrecht gilt: Nichts sagen, bis der Anwalt da ist. Sie haben das Recht zu schweigen – und dieses Recht schützt Sie. Melden Sie sich so früh wie möglich.