Ein Unfall, ein Bußgeldbescheid, ein drohendes Fahrverbot – oft muss es schnell gehen. Ich bin für Sie da.
Ihr Recht im Straßenverkehr
Das Verkehrsrecht umfasst ein weites Spektrum: von der Abwicklung eines Verkehrsunfalls über Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoßes bis hin zu strafrechtlichen Vorwürfen wie Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht. In all diesen Situationen ist rechtliche Begleitung wichtig – und oft entscheidend.
Unfallabwicklung
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich schnell viele Fragen: Wer zahlt den Schaden? Was deckt die Versicherung? Haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall? Ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen und sorge dafür, dass Sie das Ihnen Zustehende erhalten.
Bußgeldverfahren & Ordnungswidrigkeiten
Gegen jeden Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Nicht immer lohnt sich das – aber in vielen Fällen sind Messfehler, formale Mängel oder strittige Beweislagen vorhanden. Ich prüfe Ihren Bescheid und berate Sie ehrlich über Ihre Aussichten.
Fahrverbot & Führerscheinentzug
Droht Ihnen ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis, kann das erhebliche Auswirkungen auf Ihren Alltag und Ihre Berufstätigkeit haben. In bestimmten Fällen ist eine Verschiebung oder Abmilderung möglich – ich prüfe die Optionen für Sie.
Verkehrsstrafrecht
Vorwürfe wie Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Unfallflucht sind Straftatbestände mit erheblichen Konsequenzen. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie im allgemeinen Strafrecht: keine Angaben ohne Anwalt.
Mein Leistungsumfang im Verkehrsrecht
- Unfallabwicklung und Schadensersatz gegenüber Versicherungen
- Prüfung und Einspruch gegen Bußgeldbescheide
- Vertretung in Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht
- Verteidigung bei Fahrverbot und Führerscheinentzug
- Verkehrsstrafrechtliche Verteidigung
- Punkte in Flensburg und MPU-Problematik
Tipp: Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Warten Sie nicht zu lange – melden Sie sich rechtzeitig, damit ich Ihren Fall prüfen kann.